Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 5. März 2006
1. Vertragsabschluss / Preise / Zahlung
1.1. Der Käufer ist an
die Bestellung 3 Wochen gebunden.
1.2. Der Kaufpreis ist fällig mit
Übergabe des Kaufgegenstandes, spätestens mit Übersendung der Rechnung.
1.3. Die zur Erstellung eines Reparatur-Kostenvoranschlages erbrachten
Leistungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn
dies im Einzelfall vereinbart ist. Bei einer Auftragserteilung auf Grund
eines Kostenvoranschlages werden dessen Kosten verrechnet. Der im
Kostenvoranschlag genannte Gesamtpreis darf nur mit Zustimmung des
Auftraggebers überschritten werden.
1.4. Gegen die Ansprüche des
Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des
Käufers unbestritten ist, oder ein rechtskräftiger Titel hierfür
vorliegt.
2. Lieferung und Lieferverzug
2.1. Der Käufer kann 4
Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder
einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern,
binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der
Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des
Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der
Schaden auch ohne Verzug eingetreten wäre.
2.2. Wird ein schriftlich
als verbindlich bezeichneter Liefertermin oder eine verbindliche
Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit
Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Die Rechte des Käufers
bestimmen sich dann nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2.3.
Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie
Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben
während der Lieferzeit vorbehalten, soweit die Änderungen für den
Käufer zumutbar sind. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer auf
erhebliche, erkennbare Änderungen des Kaufgegenstandes hinzuweisen.
2.4.
Ändert sich bei einer Reparatur der Arbeitsumfang gegenüber dem
ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung
ein, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber über Grund und
Fertigstellungstermin zu informieren.
3. Abnahme
3.1. Nimmt der
Käufer den Kaufgegenstand länger als 14 Tage ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige nicht ab, so ist der Verkäufer nach Setzung einer
Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3.2. Verlangt der
Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der
Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer
einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Bei
Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
Besteht ein Schadenersatzanspruch des Verkäufers und nimmt dieser die
Ware wieder an sich, entspricht der Rücknahmewert dem gewöhnlichen
Verkaufswert zum Rücknahmezeitpunkt, der im Streitfalle auf Verlangen
und Kosten des Käufers durch einen vereidigten Sachverständigen
ermittelt wird.
3.3. Wird der Kaufgegenstand bei einem Funktionstest
oder Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten
beschädigt, so haftet der Käufer für die entstandenen Schäden.
3.4.
Reparaturgegenstände sind innerhalb einer Woche ab vereinbartem
Fertigstellungstermin oder Fertigstellungsanzeige abzuholen. Kosten und
Gefahren einer weiteren Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
4.2. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.
5. Sachmangel
5.1.
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 24 Monaten ab Ausliefe-rung der
Ware. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von 12 Monaten, wenn
der Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung
gewerbetreibender oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt.
5.2.
Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer Anspruch auf Mangelbeseitigung
oder Ersatzlieferung, sofern diese zumutbar ist. Wenn Mangelbeseitigung
oder Ersatzlieferung unmöglich oder unzumutbar sind, hat der Käufer das
Recht, vom Kauf zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Für die
Nutzung kann der Verkäufer im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag
Nutzungsentschädigung verlangen.
5.3. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag
kann der Verkäufer eine Aufwands- und Gebrauchsentschädigung für die
Nutzung der Kaufsache verlangen.
5.4. Bei Verkauf gebrauchter
Produkte verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel entsprechend
den gesetzl. Bestimmungen innerhalb von 12 Monaten ab Auslieferung der
Ware. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf gebrauchter Waren unter
Ausschluss jeglicher Sachmängelhaf-tung, wenn der Abnehmer Unternehmer
ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder
selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt.
5.5. Bei
Reparaturarbeiten verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen
Sachmängeln in 12 Monaten nach Abnahme des Reparaturgegenstandes.
5.6.
Grundsätzlich ist der Käufer gegenüber dem Verkäufer zum Nachweis eines
eventuellen Sachmangels verpflichtet, wenn der aufgetretene Fehler in
Zusammenhang damit steht, dass:
- der Käufer die Kaufsache trotz eines aufgetretenen Fehlers weiter benutzt und dadurch zusätzliche Schäden verursacht hat oder
- der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist (z. B. bei sportlichen Wettbewerben, wenn der Kaufgegenstand dafür nicht ausdrücklich vorgesehen ist) oder
- der Kaufgegenstand zuvor in einem für die Betreuung nicht geeigneten Betrieb instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch verursacht oder erweitert sein kann.
- in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
- der Käufer die Vorschriften über die Behandlung,
Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht
befolgt hat.
Sollte dieser Nachweis dem Käufer nicht möglich sein, bestehen seitens des Verkäufers keine Gewährleistungsverpflichtungen.
5.7. Gewöhnlicher Verschleiß ist von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
6. Haftung
6.1.
Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen
und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte
Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
6.2. Muss der
Verkäufer aufgrund gesetzlicher Regelungen und dieser
Geschäftsbedingungen für einen Schaden aufkommen, der leicht fahrlässig
verursacht wurde, so haftet er beschränkt und zwar nur bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den bei
Vertragsabschluss absehbaren typischen Schaden begrenzt. Die
Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Körper, Leben und
Gesundheit.
6.3. Bei Verlust oder Beschädigung wird für lose mit
Fahrrädern oder Teilen verbundene Gegenstände, die im Fahrradgeschäft
verbleiben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
7. Gerichtsstand
Für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten oder wenn der Käufer keinen allg. Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.


