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Verkehrs- und Umweltministerium des Bundes haben einen gemeinsamen Referentenentwurf zur „Bevorrechtigung der Verwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ vorgelegt.

Bei dem sog. Elektromobilitätsgesetz, das 2015 in Kraft treten soll, handelt es sich um die Ermächtigungsgrundlage für Städte und Gemeinden, bestimmte Privilegien für Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr einzuführen. Die Bundesregierung verspricht sich von dem Gesetz, Elektromobilität in Deutschland sichtbar zu etablieren. Der Bundesverband Elektromobilität (BEM) kritisiert diesen Entwurf in mehreren Punkten scharf, unter anderem deshalb, weil die Privilegien stark auf den Automobilbereich fokussiert seien, Regelungen für elektrische Zweiräder jedoch gänzlich fehlen würden.

„Eine neue, zukunftsweisende Mobilität umfasst mehr als einen Technologiewechsel vom Verbrennungs- zum Elektromotor“

so Kurt Sigl, Präsident des BEM. „Elektromobilität sollte vielmehr als ein Baustein einer multimodalen Mobilitätskette verstanden werden.“ E-Bikes, E-Roller oder S-Pedelecs würden in dem Gesetzesentwurf jedoch überhaupt nicht berücksichtig, weshalb - so das Urteil Sigls - es sich beim Elektromobilitätsgesetz um ein reines Automobilgesetz handele.

Die vollständige Stellungnahme des BEM ist hier einsehbar.

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