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0,5-Prozent-Regel für alle Diensträder - „Die Neuregelung der Dienstrad-Versteuerung ist ein Meilenstein für eine nachhaltige Mobilitätswende“, sagt JobRad-Geschäftsführer Holger Tumat. Für seit dem 1. Januar 2019 angeschaffte Diensträder und -pedelecs gilt jetzt eine 0,5-Prozent-Regelung zur Berechnung der Höhe des geldwerten Vorteils durch die private Nutzung des Rades. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die Regelung, die jetzt für sämtliche Formen der Dienstradüberlassung gilt, in einem Erlass vom 13. März 2019 festgeschrieben.
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