Die bereits im Frühjahr 2019 eingeführte Erlass sollte eigentlich nur bis 2021 gelten - diese Regelung will der Gesetzgeber jetzt bis 2030 verlängern. Konkret: Räder die der Arbeitgeben seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt (zusätzlich zum Arbeitslohn) sind steuerfrei.
Die Bundesregierung will eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität fördern. Dabei soll die Elektromobilität einen zentralen Baustein für eine zukunftsgerechte Fortbewegung darstellen, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. Quelle: Pressemeldung Deutscher Bundestag
Es geht hier zwar in erster Linie um Elektroautos, aber nicht nur. Auf der Seite des Verenigte Lohnsteuerhilfe e.V. gibt es eine schöne Zusammenstellung dieser Regelung speziell für Fahrräder.