Fahrradladen Mehringhof
globe Montags geschlossen
Di bis Do: 10 - 19 Uhr

Ostern (29.3.-1.4) geschlossen

Viele Ungereimtheiten bei der Entscheidung des Bundesrats zur Fahrradbeleuchtung

VSF fordert Nachbesserung

Nach dem Willen des Bundesrates, der am Freitag, 5. Juli, seine letzte Sitzung vor der Sommerpause abhielt, soll die Dynamopflicht am Fahrrad einer Wahlfreiheit weichen. Demnach sollen Fahrradlichter künftig sowohl mit einem Dynamo als auch mit Akkus oder Batterien betrieben werden können.

Grundsätzlich begrüßt der Verbund Service und Fahrrad (VSF e.V.) das Bestreben, die Rechtslage dem Stand der Technik in Sachen Fahrradbeleuchtung anzupassen. Die pauschale Abschaffung der Dynamopflicht ist jedoch ein Rückschritt. „Die fest installierte Lichtanlage mit wartungsfreiem Nabendynamo ist – bezogen auf Alltagsfahrräder – die beste und sicherste Lösung“, erläutert Albert Herresthal, Vorstand des VSF. Für die der Bundesratsentscheidung zu Grunde liegende Annahme, dass den Batterielichtern eine „höhere Akzeptanz entgegen gebracht“ werde als den Dynamo-betriebenen Lichtern, gibt es aktuell keine Datengrundlage, da der Bundesrat in seiner Eile, diese Verordnung zu verabschieden, nicht den Abschlussbericht einer Studie zur Fahrradbeleuchtung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) abwartete.

Vor allem bleiben beim aktuellen Beschluss jedoch wesentliche Aspekte unbeachtet: So schreibt Abs. 2 des §67 StVZO vor, dass die lichttechnischen Einrichtungen „fest angebracht und ständig betriebsfertig“ sein müssen – eine Anforderung, welche die am Markt üblichen Ansteckleuchten per se nicht erfüllen können. Abs. 3 definiert weiterhin sehr genau die vorgeschriebene Ausrichtung von Scheinwerfern – eine Vorgabe, die nur von fest installierten Beleuchtungsanlagen konstant zu gewährleisten ist. Die Vorgabe einer Nennspannung von 6 V bei Batterien erfüllen die meisten aktuell erhältlichen Batterie-Stecklichter ebensowenig. Doch auch der ökologische Aspekt von Akku- und Batterieleuchten sollte nicht vergessen werden. „Batterien und Akkus stellen nach wie vor eine hohe ökologische Belastung dar“, so Herresthal. „Es gibt zwar gute Gründe dafür, die Beleuchtungsvorschriften der StVZO zu aktualisieren, aber der aktuelle Bundesratsbeschluss ist ein nicht zu Ende gedachter Schnellschuss.“

Statt dessen wäre es sinnvoll gewesen, die Ausnahmeregelung für Rennräder auf Sport- und Elektrofahrräder auszuweiten sowie, aufgrund der höheren Effizienz von modernen LED-Leuchten, die bisherige Nennleistung von 3 Watt abzusenken, damit noch leichtgängigere Dynamos hergestellt werden können.
„Der Bundesratsbeschluss enthält zahlreiche Ungereimtheiten, weshalb hier dringend nachgebessert werden sollte, bevor er Eingang in die StVZO findet“, fasst Herresthal zusammen.

Physioberatung

Der Motor bist Du
Gesundes Radfahren mit System

Fahrradladen Mehringhof
Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin

Tel.: (030) 6916027
info@fahrradladen-mehringhof.de

Unsere Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen
Dienstag bis Freitag: 10 - 19 Uhr
Samstag: 11 - 15 Uhr

ENRA