Fahrradladen Mehringhof
globe Montags geschlossen
Di bis Fr: 10 - 19 Uhr

Samstag: 11 - 15 Uhr

Wer sein Fahrrad liebt, der läßt es auch regelmäßig warten

Unsere Werstattmitarbeiter*innen haben fundiertes Wissen und nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil, um auf dem neuesten Stand der Fahrradtechnik zu sein. Natürlich sind alle notwendigen Spezialwerkzeuge in der Werkstatt vorhanden. Auch Sonderreparaturen, sowie Um - und Aufbauten von Rädern werden durchgeführt. Unser Betriebsleiter hat einen Meisterbrief. Alle Mitarbeiter*innen lieben das Fahrrad als ultimatives Fortbewegungsmittel und sind mit Herzblut bei der Sache.

Unsere Reparaturen werden vollständig dokumentiert. Bei der Annahme sprechen wir alles mit Ihnen durch und Sie erhalten einen Kostenvoranschlag. Wenn dieser durch etwas Unvorhersehbares überschritten werden sollte, rufen wir bei Ihnen an, und Sie entscheiden, ob wir weiter an Ihrem Fahrrad arbeiten sollen. Bei Abholung erhalten Sie eine differenzierte Rechnung, in der Sie jeden Reparaturschritt nachvollziehen können. Für Inspektionen gibt es ein Protokoll, wo jeder von uns durchgeführte Schritt nachvollziehbar dokumentiert ist.

  Verlässliche Termine vereinbaren 

Durch unseren Terminplaner können Sie die Fahrradreparatur genau einplanen. Wir vergeben Termine wie beim Arzt. Rufen Sie uns an: 030-691 60 27 oder schreiben eine Email: werkstatt@fahrradladen-mehringhof.de . Wir können die Zeit, die wir benötigen, einschätzen und Sie können Ihren Tag besser planen.

  Abholung und Lieferung von Fahrrädern

Ist Ihr Fahrrad oder Lastenrad nicht mehr fahrtüchtig und kann nicht zu unserem Geschäft transportiert werden? Bitte wenden Sie sich an die Firma Fahrwerk:+49 30 40585100 oder unter www.fahrwerk-berlin.de Fahrwerk kann auf Termin abholen und liefern und weiß was zu tun ist, wenn Sie ein Transportrad zu transportieren haben. Sie können beim Fahrer direkt bar bezahlen.

Fahrradladen Mehringhof

Schütze & Stage GbR

Gneisenaustraße 2a (2ter Hof)
10961 Berlin

Tel.: (030) 6916027
Email: info@fahrradladen-mehringhof.de
Internet: www.fahrradladen-mehringhof.de

Inhaber:
Sabine Schütze und Peter Stage

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: 
DE 135728955

Hinweis:
Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten

Anfahrtsmöglichkeiten:

Bus: 119, 140 bis Mehringdamm

U-bahn: U6, U7

Wir haben für Sie geöffnet:

Montags geschlossen
Di, Do, Fr:
10 - 19 Uhr
Mi: 7 - 19 Uhr
Sa: 11 - 16 Uhr

 
Programmierung • techn. Support

computer daten netze
ing. büro joest feenders
www.feenders.de

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.

Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Liebe Kund:innen,
wie aus den neusten Beschlüssen der Ministerpräsident:innenkonferenz hervorgeht, können wir ab dem 09. März in Berlin Termine für den Fahrradverkauf (Click & Meet) anbieten. Mit diesen Terminen ist auch wieder eine ausführliche Beratung und Probefahren möglich. Wenn Ihr einen Termin haben wollt, meldet euch gerne telefonisch oder per Mail bei uns. Wie gehabt, können wir Termine von Dienstag – Samstag anbieten. Bitte habt Verständnis dafür, dass wir die Beratung, sofern möglich, größtenteils im Freien durchführen werden. Weiterhin gilt natürlich die Maskenpflicht. Dieser Beschluss gilt, solange die 7-Tage Inzidenz unter 100 liegt.

 

Telefon:          030 6916027

    Mail:           info@fahrradladen-mehringhof.de

Stand: 01.10.2020

Geltungsbereich
Die AGB gelten immer und ausschließlich für sämtliche Verträge, die mit der Firma Fahrradladen im Mehringhof geschlossen werden und die sich abseits des Fernabsatzgesetzes befinden.

Preise
Preise in Ausstellungsflächen, Katalogen und auf der Internetseite www.fahrradladen-merhinghof.de sind keine rechtlich verbindlichen Angebote. Die angegebenen Preise stellen lediglich eine Einladung an den Kunden dar seinerseits ein Angebot zu unterbreiten. Ein wirksamer Kaufvertrag wird erst durch die Annahme des Angebots geschlossen. Die zur Erstellung eines Reparatur-Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Bei einer Auftragserteilung auf Grund eines Kostenvoranschlages werden dessen Kosten verrechnet. Der im Kostenvoranschlag genannte Gesamtpreis darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

Zahlung
Die Zahlung ist mit der Abnahme der geschuldeten Leistung fällig, spätestens mit Übersendung der Rechnung. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechung des Käufers ist nur bei einem rechtskräftigen Titel hierfür möglich.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Firma Fahrradladen im Mehringhof.
Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.

Verzug bei Reparatur
Wird eine Sache nicht zum Fertigstellungstermin oder zum vereinbarten Termin abgeholt, so werden nach einer Frist zur Abholung von 14 Tagen pro Werktag einen Euro (1,-€) Lagerkosten erhoben. Die Gefahr der weiteren Aufbewahrung trägt der Auftraggeber. Wird der Reparaturgegenstand zum vereinbarten Termin nicht abgeholt, so sind wir berechtigt nach entsprechendem Hinweis an den Auftraggeber die Ware öffentlich zu versteigern und uns aus dem Erlös zu befriedigen. Der Auftraggeber ist über den Versteigerungserlös zu informieren. Ergibt sich aus dem Versteigerungserlös eine Differenz zur Forderung, so ist diese vom Begünstigten auszugleichen. Ändert sich bei einer Reparatur der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung ein, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber über Grund und Fertigstellungstermin zu informieren.

Lieferung und Verzug bei Kauf
Nimmt der Käufer den Gegenstand langer als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht ab, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch ohne Verzug eingetreten wäre. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

Gewährleistung
Bei Neuware gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen ist auf 12 Monate beschränkt. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine grundsätzliche Ausnahme hierzu bildet die Verjährung der in § 309 Nr. 7 BGB bezeichneten Schadensersatzansprüche. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Verkäufer eine Aufwands- und Gebrauchsentschädigung für die Nutzung der Kaufsache verlangen. Dies gilt auch bei verbundenen Verträgen. Bei Auftreten eines Sachmangels hat der Kunde eine Mitwirkungspflicht; er darf die Kaufsache nicht weiter benutzen, um den mgl. Mangel nicht zu vergrößern.

Haftung
Wird der reparierte Gegenstand, oder eine angebotenen Kaufsache vor der Abnahme oder Kauf bei einem Funktionstest oder einer Probefahrt vom Käufer oder seinem Beauftragten beschädigt, so haftet der Käufer für die entstandenen Schäden. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Ist der Verkäufer aufgrund gesetzlicher Regelungen und dieser AGB wegen leichter Fahrlässigkeit schadensersatzpflichtig geworden, so haftet er beschränkt und zwar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss absehbaren typischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit. Der Auftragnehmer haftet bei Verlust oder Beschädigung für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundenen Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Leistungs- und Erfüllungsort
Leistungs- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist unser jeweiliges Ladengeschäft. Lieferungen oder Abholungen beim Kunden erfolgen nur im Sinne des § 447 BGB auf Wunsch des Kunden. Dies gilt auch beim Kauf von noch zu montierenden Fahrrädern oder Heimtrainern. Die Montage ist hierbei ausdrücklich nicht durch uns geschuldet.

Gerichtsstand, Schlichtung und Teilnichtigkeit
Für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten oder solche bei denen der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz. Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

E-Mobilität gerade am Fahrrad, ist eine schöne Sache. Die häufigste Form ist das normale Pedelec bis 25 kmH ohne Zulasssung. Es ermöglicht ein unkompliziertes Dahingleiten an der frischen Luft, weckt alle Sinne und regt den Kreislauf an. Studien haben gezeigt, dass der Trainingseffekt trotz der Unterstützung immer noch beachtlich ist und Zivilisationskrankheiten entgegenwirkt. Es bieten immer mehr unterschiedliche Hersteller immer bessere Antriebe, so dass es schwierig ist, den richtigen für sich zu finden.

Unterschieden werden Heckmotoren, Mittelmotoren und Frontmotoren. Jedes Prinzip hat Vor- und Nachteile.

Heckmotoren
Heckmotoren treiben direkt die Hinterradnabe an. Sie sind dadurch sehr kräftig und leise. Die Kette ist wenig stark belastet. Da der Motor den Platz einer Nabenschaltung einnimmt, wird deshalb meist eine Kettenschaltung verbaut. Als Nachteil bei einem „normalen“ zweirädigen Pedelec kann nur die ungünstige Gewichtsverteilung genannt werden. Für ein Lastenrad jedoch spielt das keine Rolle. Hier spielt der Heckmotor ruhig und kräftig seine Vorteile aus.

Mittelmotoren
Mittelmotoren sind im Tretlagerbereich verbaut. Sie unterstützen hier über die Kette den Fahrer. Dadurch wird die Kette jedoch stark belastet. Hier kann die Schaltung frei gewählt werden. Durch ein Getriebe entwickeln die Motoren ein ordentliches Drehmoment. Das Fahrgefühl ist dadurch etwas indirekt. Je nach Ort, an dem der Akku verbaut wird, ist das Rad gut ausbalanciert und hat durch den tiefen Schwerpunkt eine gute Straßenlage.

Frontmotoren
Der Frontmotor lässt alle Möglichkeiten der Rahmenform und Schaltungsvarianten zu. Es gibt Hersteller (zB Utopia) die den Antrieb für ihre Räder zur Nachrüstung anbieten. Durch den Frontmotor und den Akkus am Gepäckträger sind sie sehr gut ausbalanciert. Wenn der Antrieb gut abgestimmt ist, entsteht ein sanft unterstützendes Gefühl von Rückenwind.

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Fahrradladen Mehringhof
Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin

Tel.: (030) 6916027
info@fahrradladen-mehringhof.de

Unsere Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen
Dienstag bis Freitag: 10 - 19 Uhr
Samstag: 11 - 15 Uhr

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