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Überblick über die Funktionen und Hinweise zur Nutzung von Nihola Kindertransporträdern.

  25. Berliner Staudenmarkt im Botanischen Garten Berlin-Dahlem
6. und 7. September 2014

Bereits zum 25. Mal lädt der Berliner Staudenmarkt Garten- und Pflanzenfreunde in den Botanischen Garten Berlin-Dahlem ein. Was 1999 in kleinem Rahmen als herbstliche Pflanzenbörse mit 50 Ausstellern begann, hat sich bis heute zu einem der angesehensten Pflanzenmärkte in Deutschland entwickelt.

Sie können uns am 06.09.2014 und 07.09.2014 auf dem Berliner Staudenmarkt besuchen kommen. Es gibt 8 Fahrräder von Utopia Velo zum ausfühlichen Testen und für Informationen stehen wir selbst und Herr Klagges von Utopia zur Verfügung. Unter anderem stehen folgende Räder zur Probefahrt im Botanischen Garten Berlin für Sie bereit.

„Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es noch ein großes, bislang nicht genutztes Potenzial für Lastenfahrräder - auch mit elektrischer Unterstützung - insbesondere im Liefer- sowie im Service- und Dienstleistungsverkehr vor allem in den Kommunen gibt.“

So lautet ein Satz aus einer insgesamt 8-seitigen Antwort auf eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Die Fraktion hatte in ihrer Anfrage darauf hingewiesen, dass laut aktueller Studien 51 Prozent aller motorisierten Transporte in europäischen Städten auf Lastenräder verlagert werden könnten. „Denn insbesondere bei Transporten bis 250 Kilogramm ist das Lastenrad oft schneller, günstiger und praktischer als das Auto“, heißt es weiter.

Dies zu demonstrieren hat sich unter anderem der Verkehrsclub Deutschland (VCD) mit seinen Projekt „Lasten auf die Räder“ auf die Fahnen geschrieben und wird deshalb u.a. Ende September auf der Internationalen Automobilausstellung IAA im Bereich Nutzfahrzeuge E-Lastenräder präsentieren, die bei namhaften Kurierdienstleistern europaweit erfolgreich im Einsatz sind und aufzeigen, wie Unternehmen davon profitieren können.

Verkehrs- und Umweltministerium des Bundes haben einen gemeinsamen Referentenentwurf zur „Bevorrechtigung der Verwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ vorgelegt.

Bei dem sog. Elektromobilitätsgesetz, das 2015 in Kraft treten soll, handelt es sich um die Ermächtigungsgrundlage für Städte und Gemeinden, bestimmte Privilegien für Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr einzuführen. Die Bundesregierung verspricht sich von dem Gesetz, Elektromobilität in Deutschland sichtbar zu etablieren. Der Bundesverband Elektromobilität (BEM) kritisiert diesen Entwurf in mehreren Punkten scharf, unter anderem deshalb, weil die Privilegien stark auf den Automobilbereich fokussiert seien, Regelungen für elektrische Zweiräder jedoch gänzlich fehlen würden.

„Eine neue, zukunftsweisende Mobilität umfasst mehr als einen Technologiewechsel vom Verbrennungs- zum Elektromotor“

so Kurt Sigl, Präsident des BEM. „Elektromobilität sollte vielmehr als ein Baustein einer multimodalen Mobilitätskette verstanden werden.“ E-Bikes, E-Roller oder S-Pedelecs würden in dem Gesetzesentwurf jedoch überhaupt nicht berücksichtig, weshalb - so das Urteil Sigls - es sich beim Elektromobilitätsgesetz um ein reines Automobilgesetz handele.

Die vollständige Stellungnahme des BEM ist hier einsehbar.

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