STVZO § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen. Weiterlesen …Geänderte Anforderungen für Fahrradbeleuchtung
2006 hat der Gesetzgeber in Deutschland die Anforderungen an die Beleuchtung geändert.
Weiterlesen …Stadthelm - Fahrradhelme für klein und groß!!
Der Stadhelm ist ein bundesweit angelegtes Projekt initiiert durch den Bundesverband Kinderneurologie-Hilfe mit den Projektpartnern ABUS und der Kommunikationsagentur pars pro toto, Strotmann|Stöver GbR.
Weiterlesen …Weindegustation mit christianiabike
Die Firma Saporanto veranstaltete im August eine Weindegustation auf der Museumsinsel. Stilvoll mit Livemusik und ein "cristiania bike", das zu einer mobilen Weintheke umgebaut wurde.
Weiterlesen …Nihola Transporträder wieder in Berlin - Kreuzberg
Ideal als Kindertransporter - Nihola ist ein dänischer Hersteller, der sich auf sehr alltagstaugliche Lastenräder bzw. Kindertransporter spezialisiert hat. Ihre Produkte sind sehr ausgereift, robust und komfortabel. Die Firma Nihola produziert ihre Art von Transporträdern seit 1999 in Kopenhagen.
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