Fahrradladen Mehringhof
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VSF g.e.V. kritisiert OLG scharf
Das Oberlandesgericht (OLG) von Schleswig Holstein hat in einem Urteil vom
5. Juni 2013 (Aktenzeichen 7 U 11/12) einer sich regelkonform verhaltenden
Radfahrerin eine Teilschuld an ihren bei einem Unfall zugezogenen
Verletzungen zugesprochen, weil sie keinen Helm getragen hatte. Dies teilte
das OLG in einer Pressemitteilung vom 17. Juni mit. Darin heißt es unter
anderem zur Urteilsbegründung:

Congratulations - Herzlichen Glückwunsch zur Wiederwahl! Was hat Obama mit Fahrrädern zu tun? Ganz einfach - nur durch die tatkräftige Unterstützung dieses Christiania Lastenrades (und des netten jungen Mannes) hat es mit der Wiederwahl überhaupt geklappt ...

;-)))

Diese Ausgabe befasst sich mit dem Thema Leichtsinn in mehrfacher Bedeutung.

Leichtsinn im Fahrradleichtbau und Gewichtstuning - wieviel Leicht macht noch Sinn?

Leichtsinn im Sport - 200km durch den Schnee ohne Vorbereitung?

Leichtsinn im Fahrradmaterial - Methoden der unabhängigen Prüflabore auf dem Prüfstand.

Viele Ungereimtheiten bei der Entscheidung des Bundesrats zur Fahrradbeleuchtung

VSF fordert Nachbesserung

Nach dem Willen des Bundesrates, der am Freitag, 5. Juli, seine letzte Sitzung vor der Sommerpause abhielt, soll die Dynamopflicht am Fahrrad einer Wahlfreiheit weichen. Demnach sollen Fahrradlichter künftig sowohl mit einem Dynamo als auch mit Akkus oder Batterien betrieben werden können.

Grundsätzlich begrüßt der Verbund Service und Fahrrad (VSF e.V.) das Bestreben, die Rechtslage dem Stand der Technik in Sachen Fahrradbeleuchtung anzupassen. Die pauschale Abschaffung der Dynamopflicht ist jedoch ein Rückschritt. „Die fest installierte Lichtanlage mit wartungsfreiem Nabendynamo ist – bezogen auf Alltagsfahrräder – die beste und sicherste Lösung“, erläutert Albert Herresthal, Vorstand des VSF. Für die der Bundesratsentscheidung zu Grunde liegende Annahme, dass den Batterielichtern eine „höhere Akzeptanz entgegen gebracht“ werde als den Dynamo-betriebenen Lichtern, gibt es aktuell keine Datengrundlage, da der Bundesrat in seiner Eile, diese Verordnung zu verabschieden, nicht den Abschlussbericht einer Studie zur Fahrradbeleuchtung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) abwartete.

Vor allem bleiben beim aktuellen Beschluss jedoch wesentliche Aspekte unbeachtet: So schreibt Abs. 2 des §67 StVZO vor, dass die lichttechnischen Einrichtungen „fest angebracht und ständig betriebsfertig“ sein müssen – eine Anforderung, welche die am Markt üblichen Ansteckleuchten per se nicht erfüllen können. Abs. 3 definiert weiterhin sehr genau die vorgeschriebene Ausrichtung von Scheinwerfern – eine Vorgabe, die nur von fest installierten Beleuchtungsanlagen konstant zu gewährleisten ist. Die Vorgabe einer Nennspannung von 6 V bei Batterien erfüllen die meisten aktuell erhältlichen Batterie-Stecklichter ebensowenig. Doch auch der ökologische Aspekt von Akku- und Batterieleuchten sollte nicht vergessen werden. „Batterien und Akkus stellen nach wie vor eine hohe ökologische Belastung dar“, so Herresthal. „Es gibt zwar gute Gründe dafür, die Beleuchtungsvorschriften der StVZO zu aktualisieren, aber der aktuelle Bundesratsbeschluss ist ein nicht zu Ende gedachter Schnellschuss.“

Statt dessen wäre es sinnvoll gewesen, die Ausnahmeregelung für Rennräder auf Sport- und Elektrofahrräder auszuweiten sowie, aufgrund der höheren Effizienz von modernen LED-Leuchten, die bisherige Nennleistung von 3 Watt abzusenken, damit noch leichtgängigere Dynamos hergestellt werden können.
„Der Bundesratsbeschluss enthält zahlreiche Ungereimtheiten, weshalb hier dringend nachgebessert werden sollte, bevor er Eingang in die StVZO findet“, fasst Herresthal zusammen.

Die Fachverbände Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC), Verbund Service und
Fahrrad (VSF) und Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) haben gemeinsame Eckpunkte aus
Verbraucher- wie Wirtschaftssicht artikuliert, wie die neue Bundesregierung den Radverkehr
erfolgreich und nachhaltig entwickeln kann. Die wichtigsten Ziele sollten auch im
Koalitionsvertrag festgeschrieben werden.

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